Technisch-organisatorische Maßnahmen
1) Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit
- Zugangsschutz
- Umsetzung sicherer Zugangsverfahren, starke Authentisierung
- Umsetzung einfacher Authentisierung per Username Passwort
- Gesicherte (verschlüsselte) Übertragung von Authentisierungsgeheimnissen
- Verbot Speicherfunktion für Passwörter und/oder Formulareingaben (Server/Clients)
- Festlegung befugter Personen
- Umsetzung von Zugriffsbeschränkungen
- Vergabe minimaler Berechtigungen
- Verwaltung und Dokumentation von personengebundenen Zugriffsberechtigungen
- Datensparsamkeit im Umgang mit personenbezogenen Daten
- Getrennte Verarbeitung verschiedener Datensätze
- Regelmäßige Verwendungszweckkontrolle und Löschung
2) Maßnahmen der Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
Wedding Phone setzt die Pseudonymisierung dort ein, wo sie ohne
Beeinträchtigung der Effizienz der Prozesse angewendet werden
kann und/oder wo sie zum Schutz der Daten im Falle einer
notwendigen Offenlegung von Daten notwendig ist. Wo es im Rahmen
des Offenlegungsprozesses möglich ist, wird die Anonymisierung
eingesetzt.
3) Maßnahmen zur Herstellung der Integrität
a) Weitergabekontrolle
b) Eingabekontrolle
Wedding Phone hat Systeme im Einsatz, die protokollieren, wer auf
personenbezogene Daten zugegriffen oder diese verändert hat.
4) Datenverfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme
Wedding Phone erstellt Backups von wichtigen Daten in Übereinstimmung mit gängiger Praxis und stellt sicher, dass diese Backups im Falle eines katastrophalen Ausfalls als zuverlässige Ausfallsicherung fungieren.
Es wird sichergestellt, dass in Räumlichkeiten von Wedding Phone die gesetzlichen Bestimmungen zum Brandschutz eingehalten werden.
5) Datenschutzmanagement
- Festlegung von Verantwortlichkeiten
- Umsetzung und Kontrolle geeigneter Prozesse
- Umsetzung von Schulungsmaßnahmen
- Verpflichtung auf Vertraulichkeit
- Regelungen zur internen Aufgabenverteilung
- Beachtung von Funktionstrennung und –zuordnung
- Eine Überprüfung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen wird mindestens jährlich durchgeführt.
- Datenschutz-Folgenabschätzungen werden dann durchgeführt, wenn es notwendig ist.
- Es gibt eine formalisierte Richtlinie für die Bearbeitung von Anfragen von Betroffenen unter der DS-GVO.
- Alle Mitarbeiter werden intern gem. Art. 32 Abs. 4 DS-GVO geschult und sind verpflichtet, den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen.
6) Auftragskontrolle
Ziel der Auftragskontrolle ist es, zu gewährleisten, dass personenbezogene Daten, die im Auftrag verarbeitet werden, nur entsprechend den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet werden können.
- Auswahl weiterer Auftragnehmer nach geeigneten Garantien
- Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit weiteren Auftragnehmern
- Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung mit Wedding Phone